ACAB-Werbung der Bundespolizei (Tue, 31 Jan 2023)
Erstmal das Datum verglichen, nicht dass wir uns hier mit dem größten Aprilscherz aller Zeiten bis auf die Knochen blamieren. Aber wir sind noch immer im Januar 2023
und können es nicht fassen, mit welcher Unverfrorenheit die deutsche Bundespolizei mit der Buchstabenfolge „ACAB“ nun Werbung macht.
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2023/01/230118-acab.html
Jahrzehntelang haben wir uns das Lamento der Polizeibeamten und -gewerkschaften angehört, sie würden sich bei „ACAB“ in Ihrer Ehre verletzt fühlen und jetzt wird mit
genau diesen Buchstaben geworben?! In unzählbaren Strafverfahren wurden Menschen in diesem Land verurteilt, weil sie in irgendeiner Form ihre Ablehnung der Polizei gegenüber zum Ausdruck gebracht
haben. Gerade beim Fußball wurden Fans wegen „ACAB“ in ihrer körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigt, eingesperrt und mit Anzeigen überschüttet; wahrscheinlich Millionen von Euros mussten in
Strafen, Gerichts- und Anwaltskosten investiert werden.
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Hochrisikospiel Rostock – Nürnberg, November 2022 (Mon, 09 Jan 2023)
Endlich wieder ein Auswärtsspiel in Rostock. Nach dem der 1. FC. Nürnberg im DFB-Pokal 2018 auf die Hanseaten traf, hatte man als Nürnberger Fanhilfe auch 300 Fälle
zu bearbeiten. Daher fuhr man mit wenig Vorfreude nach Rostock, da man ein Sicherheitsspektakel der Polizei erwartete und man wurde auch nicht enttäuscht. Welch sinnfreien und vor allem kostspieligen
Einsatz man miterleben durfte soll dieser Bericht aufzeigen.
Polizisten aus drei Bundesländern: MVP, Hamburg und Berlin
Wasserwerfer, Hubschrauber, massenhaft Einsatzkräfte + Ordner und ca. 600 Gästefans
Fanbusse wurden auf der Autobahn ca. ab Berlin von einem Hubschrauber eskortiert
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Hausverbot beim FCN – Verein handelt unfähig und peinlich (Tue, 29 Nov 2022)
1. FC Nürnberg – Werder Bremen, 05.11.2021, 18:30 Uhr
Ein RSH-Mitglied meldet telefonisch vor Anpfiff der Begegnung seine Festnahme in der Nähe der S-Bahn-Haltestelle Frankenstadion und berichtet vom Erhalt eines
schriftlichen Hausverbotes für das oben erwähnte Spiel. Ein Tageshausverbot, ausgestellt durch die Polizei?
Ein solches Dokument war uns bis zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt. Erste Vermutung von uns war, dass offenbar
ein Hausverbot von einem Bevollmächtigten des Veranstalters unterschrieben wurde und um den ganzen mehr Nachdruck zu verleihen, tut man dann scheinbar so, dass es sich um ein polizeiliches Schreiben
handle.
Ein halbes Jahr später stellt sich dies für uns als Gewissheit dar, denn der mandatierte RSH-Anwalt bestätigt nach erhaltener Akteneinsicht, dass das Hausverbot
nicht von der Polizei ausgestellt wurde.
Nun stellte sich für uns die Frage, welche Person als Bereichsleiter das Hausverbot ausgesprochen hat und ob diese Person die hierfür erforderliche Bevollmächtigung
durch den Veranstalter und Inhaber des Hausrechts, den 1. FC Nürnberg, hatte?
Mit dieser Frage, wandte sich am 14.04.2022 der RSH-Anwalt an den Vorstand des FCN in Form eines Briefes. Zwei Wochen später erhielten wir Antwort: „Es ist dabei
unerheblich, ob das Dokument durch die Polizei oder den benannten Bereichsleiter des Ordnungsdienstes ausgefüllt bzw. ausgesprochen wird, da der 1. FC Nürnberg die Wahrnehmung seines Hausrechtes auf
beide Organisationen übertragen hat.“
Am 06.05.2022 hat sich der RSH-Anwalt nochmals mit einem Brief an den FCN gewendet mit der erneuten Nachfrage, welche Person als Bereichsleiter des Ordnungsdienstes
das Hausverbot nun ausgesprochen hat und ob diese Person vom Vorstand als Vertreter des FCN auch die erforderliche Bevollmächtigung hierfür erhalten hat. Insbesondere ergibt sich aus den
polizeilichen Unterlagen, dass der Polizei gerade nicht das Hausrecht übertragen und sie nicht zum Ausspruch von Hausverboten ermächtigt wurde.
Zwischenzeitlich schickt der FCN unserem Mitglied einen Antrag auf bundesweiten Stadionverbot. Die bevollmächtigte RSH einigt sich mit der FCN-Fanbetreuung auf das
Ableisten von 24 Sozialstunden in einem Tierheim statt bundesweiten Stadionverbot.
Das der FCN Fanbetreuung Ende Juli 2022 vorgelegte Hausverbot und die offenen Fragen konnten nicht beantwortet werden. Für die Fanbetreuung war das Schreiben des
Tageshausverbotes auch neu, zudem konnte auch die Unterschrift des Bereichsleiters nicht zugeordnet werden. Der hinzukommende neue Sicherheitsbeauftragte des FCN, glaubte sich an den Fall zu
erinnern, sprach von Schwierigkeiten und aggressiven Verhalten am Stadioneinlass. Die RSH argumentiert, dass dies nicht sein kann, denn das Mitglied wurde auf dem Weg zum Stadion festgenommen, auf
die Stadionwache gebracht und ist nach seiner Entlassung auf direkten Weg nach Hause gefahren. Wie soll das Mitglied dann am Stadioneingang aggressiv gewesen sein???
Einige Tage nach dem RSH-Besuch bei der Fanbetreuung erhielten wir von dieser folgende E-Mail: „Deine Fragen vor allem hinsichtlich des Tageshausverbotes haben
wir weitergeleitet, da es sich um ein laufendes Strafverfahren handelt, erhalten wir hierzu aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Informationen. Wir gehen davon aus, dass offene Fragen des
bevollmächtigten Anwaltes zeitnah beantwortet werden.“
Zeitnah heißt beim FCN was genau? Am 21. Oktober 2022 wird der dritte Anwaltsbrief mit der wiederkehrenden Frage an den FCN versendet. Auf diesen Brief wird
überhaupt nicht reagiert, so dass die RSH das Problem am 02.11.2022 im Fanbeirat vorbringt.
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